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Reagenzien gem. Apothekenbetriebsordnung
Reagenzien und Reagenziensatz gem. Apothekenbetriebsordnung Ph. Euro. Die im Reagenziensatz verwendeten Reagenzien entsprechen den Festlegungen des Ph. Eur. (Band II Allg. Teil - Reagenzien), wonach Substanzen und Lösungen europäischer Herkunft, bezeichnet mit -R- verwendet werden dürfen, wenn sie den im Arzneibuch festgelegten Qualitätsanforderungen genügen. Wir bitten zu beachten, dass Privatpersonen nicht mit Chemikalien beliefert werden können (siehe Verkaufs- und Lieferbedingungen). Eine Aufstellung
aller Reagenzien für die Reagenziensätze finden Sie als Dokument direkt im Artikel.